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Gleichstellung von Nicht-Österreicher:innen
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Wenn ein:e Spieler:in eine Gleichstellung beantragen will (Nachweis, dass der ordentliche Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt am 1.1. des Jahres, in dem der Mannschaftswettbewerb beginnt, mind. 3 Jahre im Inland ist), so kann dies unter Vorlage einer aktueller Meldebestätigung (Finanzamt-Bestätigung) beim Verband beantragt werden.
Dieser Antrag ist sowohl vom Spieler direkt, als auch vom Vereinsadministrator über das nu-System möglich.
![](https://oetv.at/Resources/Public/Images/icon-arrow-right-red.png)