Tennis im Freien erlaubt, Hallen bleiben (noch) zu
In der aktuellen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden, heißt es im Paragraf 9 u.a.:
Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt. Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen von Sportstätten im Freien durch nicht von Z 1 erfassten Personen. In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt. § 1 und § 5 Abs. 1 Z 4 gelten sinngemäß.
Das bedeutet, dass ab 7. Dezember 2020 auch Tennis im Freien wieder gespielt werden darf. Das ist eine gute Nachricht für die wenigen Anlagen in Österreich, die in der Regel über die Wintermonate ihre Tore für den Freiluftbetrieb geöffnet halten.
Dem ÖTV ist freilich bewusst, dass unsere Sportart gerade im Winter auf den Spielbetrieb in der Halle angewiesen ist. Dies bleibt laut Bundesregierung bis mindestens 7. Jänner 2021 untersagt. Wie der ÖTV bereits in der Vorwoche kommuniziert hat (siehe HIER), setzen wir uns weiter intensiv für eine vorzeitige Öffnung des Spielbetriebs in der Halle ein.
„In Österreich gibt es mehr als 400.000 Tennisspieler, die bis in das hohe Alter ihrem geliebten Sport wöchentlich nachgehen. Neben dem wirtschaftlichen Schaden durch das Schließen aller Tennishallen, tritt jetzt auch der Gesundheitsaspekt in den Vordergrund. Aus diesem Grund fordern wir die Verantwortlichen auf, die Öffnung der Tennishallen noch vor den Feiertagen, mit Beginn der Ferien, zu genehmigen“, sagt ÖTV-Vizepräsident Martin Ohneberg.
Auch Neo-Sportdirektor Jürgen Melzer setzt sich für die vorzeitige Öffnung der Tennishallen ein: „Wenn man sich die Möglichkeiten in einer Tennishalle anschaut, wie weit man eigentlich voneinander entfernt miteinander spielen kann, dann stößt das bei mir auf Unverständnis, dass das nun verboten ist. Wir haben die Chance, eine Sportart aufzumachen, die mit dem nötigen Präventionskonzept auf alle Fälle durchführbar ist. Und es ist jetzt ja nicht so, dass im Sommer viele Fälle dadurch entstanden sind, weil die Leute Tennis gespielt haben.“